Bagg, Roske & Associates, LLP - Wir vertreten den deutschen Mittelstand in den USA

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Kosten und Abrechnungspraxis:

Die in den USA geltenden Bestimmungen schreiben vor, dass alle Anwaltssozietäten den Mandanten ihre Kosten und Abrechnungspraxis in schriftlicher Form zur Kenntnis bringen.

Die generellen Vorgaben für die Abrechnung juristischer Dienstleistungen ergeben sich aus dem hiesigen Standesrecht dem wir, und alle anderen US–Kanzleien ebenfalls, unterliegen, und die außerdem in den sog. Retainer Conditions auf unserer Website im Einzelnen abgedruckt sind. Das Standesrecht verpflichtet uns wie nachstehend ausgeführt, eine klare Kostenabsprache zu treffen, die dann verbindlich für alle Arbeiten gilt.

Die Abrechnung von Anwaltsgebühren in den USA erfolgt in Ermangelung einer Gebührenordnung stets auf Zeitbasis. Aufgrund ihrer mittelständischen Ausrichtung liegen die Stundensätze dieser Kanzlei im unteren Kostendrittel vergleichbarer Wirtschaftskanzleien, was u.a. ein Grund dafür ist, dass die Kanzlei vom USA Forum und fast allen Kammern und Wirtschaftsverbänden für diesen Bereich empfohlen wird. Für den Mandanten liegt die wesentliche Ersparnis außerdem darin, dass die Kanzlei aufgrund ihrer ausschließlichen Tätigkeit auf dem deutsch-amerikanischen Gebiet erheblich schneller arbeitet als reine US-Kanzleien.

Die anzuwendenden Stundensätze liegen zwischen 150 Euro für juristische Hilfskräfte (Paralegals) und gehen bis zu 385 Euro für Partnerstunden,  plus  eine 8%-ige Auslagenpauschale. Diese Pauschale deckt (im Interesse der Mandantschaft) alle Nebenkosten ab statt diese - wie dies die meisten Großkanzleien praktizieren - mit Aufschlag einzeln zu saldieren. Telefonate, Emails, Meetings, interne Anwaltskonferenzen u.s.w. vor und nach der Mandatserteilung werden auf diese Weise nach Zeit abgerechnet. Die 8%-tige Auslagenpauschale wird auch auf solche Dienstleistungen angewendet für die ein Festpreis vereinbart wurde (s.u.).

Arbeitseinheiten werden bis auf 0.3h heruntergebrochen und im Detail beschrieben. Bei umfangreichen Dienstleistungen erfolgt die Abrechnung monatlich, andernfalls wenn der administrative Aufwand es rechtfertigt, und ausschließlich auf elektronischem Weg [ebilling]. Die Kanzlei bittet um Begleichung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen und um einen 2000 Euro Gebührenvorschuss für alle Neumandate.

Für solche anwaltlichen Leistungen, bei denen der Arbeitsaufwand überschaubar ist, bietet die Kanzlei Festpreise an mit dem Ziel, der Mandantin eine akkurate Kostenkalkulation zu ermöglichen. Visa-Anträge, Firmengründungen, Markeneintragungen und kleinere Verträge gehören in diesen Bereich. Die Festkosten beziehen sich stets nur auf das Ausgangsprodukt, d.h. den ersten Entwurf. Vorhergehende Arbeiten und Korrespondenz, nachfolgende Anpassungen und Verhandlungen werden mangels Vorhersehbarkeit auf Zeitbasis kalkuliert.

Durch die Mischung aus Common Law nebst  geschriebenem Recht in  50 verschiedenen Einzelstaaten ist der Arbeitsaufwand in Amerika generell etwas höher als bei einer vergleichbaren Sache in Deutschland, namentlich wenn Fallrecht auf Aktualität hin geprüft werden muss. Dieser Mehraufwand liegt im Bereich von ca. 30%.

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Letzte Änderung: 07/02/06