
Kosten und Abrechnungspraxis:
Die in
den USA geltenden Bestimmungen schreiben vor, dass alle
Anwaltssozietäten den Mandanten ihre Kosten und Abrechnungspraxis in
schriftlicher Form zur Kenntnis bringen.
Die
generellen Vorgaben für die Abrechnung juristischer Dienstleistungen
ergeben sich aus dem hiesigen Standesrecht dem wir, und alle anderen
US–Kanzleien ebenfalls, unterliegen, und die außerdem in den sog.
Retainer Conditions auf unserer Website im Einzelnen abgedruckt
sind. Das Standesrecht verpflichtet uns wie nachstehend ausgeführt,
eine klare Kostenabsprache zu treffen, die dann verbindlich für alle
Arbeiten gilt.
Die
Abrechnung von Anwaltsgebühren in den USA erfolgt in Ermangelung
einer Gebührenordnung stets auf Zeitbasis. Aufgrund ihrer
mittelständischen Ausrichtung liegen die Stundensätze dieser Kanzlei
im unteren Kostendrittel vergleichbarer Wirtschaftskanzleien, was
u.a. ein Grund dafür ist, dass die Kanzlei vom USA Forum und fast
allen Kammern und Wirtschaftsverbänden für diesen Bereich empfohlen
wird. Für den Mandanten liegt die wesentliche Ersparnis außerdem
darin, dass die Kanzlei aufgrund ihrer ausschließlichen Tätigkeit
auf dem deutsch-amerikanischen Gebiet erheblich schneller arbeitet
als reine US-Kanzleien.
Die
anzuwendenden Stundensätze liegen zwischen 150 Euro für juristische
Hilfskräfte (Paralegals) und gehen bis zu 385 Euro für
Partnerstunden, plus eine 8%-ige Auslagenpauschale. Diese
Pauschale deckt (im Interesse der Mandantschaft) alle Nebenkosten ab
statt diese - wie dies die meisten Großkanzleien praktizieren - mit
Aufschlag einzeln zu saldieren. Telefonate, Emails, Meetings,
interne Anwaltskonferenzen u.s.w. vor und nach der Mandatserteilung
werden auf diese Weise nach Zeit abgerechnet. Die 8%-tige
Auslagenpauschale wird auch auf solche Dienstleistungen angewendet
für die ein Festpreis vereinbart wurde (s.u.).
Arbeitseinheiten werden bis auf 0.3h heruntergebrochen und im Detail
beschrieben. Bei umfangreichen Dienstleistungen erfolgt die
Abrechnung monatlich, andernfalls wenn der administrative Aufwand es
rechtfertigt, und ausschließlich auf elektronischem Weg [ebilling].
Die Kanzlei bittet um Begleichung der Rechnung innerhalb von 14
Tagen und um einen 2000 Euro Gebührenvorschuss für alle Neumandate.
Für
solche anwaltlichen Leistungen, bei denen der Arbeitsaufwand
überschaubar ist, bietet die Kanzlei Festpreise an mit dem Ziel, der
Mandantin eine akkurate Kostenkalkulation zu ermöglichen.
Visa-Anträge, Firmengründungen, Markeneintragungen und kleinere
Verträge gehören in diesen Bereich. Die Festkosten beziehen sich
stets nur auf das Ausgangsprodukt, d.h. den ersten Entwurf.
Vorhergehende Arbeiten und Korrespondenz, nachfolgende Anpassungen
und Verhandlungen werden mangels Vorhersehbarkeit auf Zeitbasis
kalkuliert.
Durch
die Mischung aus Common Law nebst geschriebenem Recht in 50
verschiedenen Einzelstaaten ist der Arbeitsaufwand in Amerika
generell etwas höher als bei einer vergleichbaren Sache in
Deutschland, namentlich wenn Fallrecht auf Aktualität hin geprüft
werden muss. Dieser Mehraufwand liegt im Bereich von ca. 30%.