Terminologisch versteht man hierunter das
Recht der privaten Arbeitsverhältnisse. „Labor Law“ betrifft mehr den
tariflichen Bereich, also das Verhandeln von gewerkschaftlichen Vereinbarungen
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bagg Roske and Associates beraten auf dem
Gebiet des Employment Law, und halten diesbezüglich 2 Mal im Jahr Management
Seminare beim USAforum ab. Im wesentlichen geht es dabei um folgende
Themenkreise:
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Abfassung USA-üblicher Arbeitsverträge
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Arbeitsvertrag vs Letter of Employment
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Entsendung von Expats
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Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen
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Einhaltung der amerikanischen Employment Laws
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Verhinderung von Klagen
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Ortsübliche Vergütung & Benefits
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Berichtswesen – dotted & straight line reporting
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Einarbeitung bzw. Grenzen deutscher Firmenrichtlinien
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401(k) & medical plans
Im Interesse des Mandanten ist sicherzustellen, dass das
Arbeitsverhältnis von US-Angestellten an amerikanische Gegebenheiten angepasst
ist. Nur zum Teil lassen sich deutsche Konzepte verwenden, wie beispielsweise
das recht weit verbreitete 4-Augen- Prinzip.
Der Schutzbereich des amerikanischen Employment Law ist anders als der des
europäischen, und dabei insbesondere des deutschen Arbeitsrechts. Während in
Europa vielfach der Erhalt des Arbeitsplatzes als gesetzliche Ratio im
Vordergrund steht, ist es in den USA der Schutz vor Diskriminierung.
Aufgrund dessen muss sich der europäische Personalleiter umorientieren und durch
einen bestimmten Maßnahmekatalog (s.o.) gewährleisten, dass die US-Vorschriften
eingehalten werden.