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Arbeitsrecht (Employment Law):

Terminologisch versteht man hierunter das Recht der privaten Arbeitsverhältnisse. „Labor Law“ betrifft mehr den tariflichen Bereich, also das Verhandeln von gewerkschaftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bagg Roske and Associates beraten auf dem Gebiet des Employment Law, und halten diesbezüglich 2 Mal im Jahr Management Seminare beim USAforum ab. Im wesentlichen geht es dabei um folgende Themenkreise:

  • Abfassung USA-üblicher Arbeitsverträge

  • Arbeitsvertrag vs Letter of Employment

  • Entsendung von Expats

  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen

  • Einhaltung der amerikanischen Employment Laws

  • Verhinderung von Klagen

  • Ortsübliche Vergütung & Benefits

  • Berichtswesen – dotted & straight line reporting

  • Einarbeitung bzw. Grenzen deutscher Firmenrichtlinien

  • 401(k) & medical plans

Im Interesse des Mandanten ist sicherzustellen, dass das Arbeitsverhältnis von US-Angestellten an amerikanische Gegebenheiten angepasst ist. Nur zum Teil lassen sich deutsche Konzepte verwenden, wie beispielsweise das recht weit verbreitete 4-Augen- Prinzip.

Der Schutzbereich des amerikanischen Employment Law ist anders als der des europäischen, und dabei insbesondere des deutschen Arbeitsrechts. Während in Europa vielfach der Erhalt des Arbeitsplatzes als gesetzliche Ratio im Vordergrund steht, ist es in den USA der Schutz vor Diskriminierung.

Aufgrund dessen muss sich der europäische Personalleiter umorientieren und durch einen bestimmten Maßnahmekatalog (s.o.) gewährleisten, dass die US-Vorschriften eingehalten werden.

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Letzte Änderung: 07/02/06