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Markenschutz:

„Marken“ sind geistige Eigentumsrechte eines Unternehmens, mit denen Produkte oder Dienstleistungen gekennzeichnet werden.  Patente und Urheberrechte ("Copyrights") gehören ebenfalls zu den Intellectual Property Rights.

Es ist wichtig, die Markenrechte bereits im Frühstadium des Vertriebsaufbaus in Amerika anzumelden. Denn erstens besteht ein Zusammenhang zwischen dem Namen der zu gründenden US-Tochter und den Marken; zweitens ist dieser Aspekt für das Marketing relevant.

Firmen werden in den USA auf Staatenebene angemeldet. Der zuständige Innenminister des jeweiligen Staates – der Secretary of State – prüft dabei lediglich, ob in seinem Staat der beantragte Name noch frei ist.

Markenrechte werden dagegen generell auf Bundesebene beim United States Patent and Trademark Office (PTO) registriert und haben mit dem Firmennahmen nichts zu tun.

Dies führt dazu, dass man z.B. in vielen Bundessstaaten Firmen mit dem Namen Microsoft, Boing oder IBM gründen könnte, weil anzunehmen ist, dass diese Unternehmen nicht in allen 50 Staaten inkorporiert sind. Würde man dann aber beginnen, im Computer- oder Flugzeugbereich geschäftlich aufzutreten, so könnten die Firmen sowohl auf Bundes- als auch Staatenebene ihre Markenrechte durchsetzen.

Wenn also der Name der Muttergesellschaft auf Bundesebene nicht mehr zur Verfügung steht, so sollte die Tochtergesellschaft diesen ebenfalls nicht führen.  Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Marken in den USA "auf den Produkten" oder "in Verbindung mit den Dienstleistungen" benutzt werden müssen um Markenrechtlich geschützt werden zu können.  Diese Benutzungspflicht ist wörtlich zu nehmen.  Es reicht also nicht aus, eine Marke auf einem Briefkopf oder einer Visitenkarte zu benutzen.  Die Marke muss auf den Produkten erscheinen, die im Handel vertrieben werden.

Es ist für das Vermarkten der europäischen Produkte von Bedeutung, dass die Marken in den USA anmeldefähig sind. Dies ist so früh wie möglich zu prüfen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Aufwendungen für Marketing getätigt werden, die später, z.B. auf die Abmahnung eines Wettbewerbers hin, wieder zurückgenommen werden müssen. Die Folge ist dann ein teures Re-branding.

Im Verhältnis zu den Gesamtkosten des US-Engagements ist der Markenschutz von den Anwalts- und Registrierungskosten her nicht teuer. Wenn europäische Anmeldungen vorliegen, kann auf diese teilweise zurückgegriffen werden, obwohl aber ein automatischer Schutz in den USA nicht besteht. Mit anderen Worten, es ist eine gesonderte Registrierung nötig.  Auch internationale Registrierungen unter dem Madrider Abkommen oder dem Madrider Protokoll sind nur dann in den USA relevant, wenn sie auch auf die USA erstreckt wurden und in den USA eingetragen wurden.

Letztlich ist im Rahmen der strategischen Vorüberlegungen zu erwägen, ob ein Patentschutz in den USA sowie die Anmeldung einer Domaine zum Vertriebsaufbau von Vorteil wären.

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Letzte Änderung: 07/02/06