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BAGG ROSKE &
ASSOCIATES LLP
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Markenschutz:
„Marken“ sind geistige Eigentumsrechte eines Unternehmens, mit
denen Produkte oder Dienstleistungen gekennzeichnet werden. Patente und
Urheberrechte ("Copyrights") gehören ebenfalls zu den Intellectual Property
Rights.
Es ist wichtig, die Markenrechte bereits im Frühstadium des Vertriebsaufbaus in
Amerika anzumelden. Denn erstens besteht ein Zusammenhang zwischen dem Namen der
zu gründenden US-Tochter und den Marken; zweitens ist dieser Aspekt für das
Marketing relevant.
Firmen werden in den USA auf Staatenebene angemeldet. Der zuständige
Innenminister des jeweiligen Staates – der Secretary of State – prüft dabei
lediglich, ob in seinem Staat der beantragte Name noch frei ist.
Markenrechte werden dagegen generell auf Bundesebene beim United States Patent
and Trademark Office (PTO) registriert und haben mit dem Firmennahmen nichts zu
tun.
Dies führt dazu, dass man z.B. in vielen Bundessstaaten Firmen mit dem Namen
Microsoft, Boing oder IBM gründen könnte, weil anzunehmen ist, dass diese
Unternehmen nicht in allen 50 Staaten inkorporiert sind. Würde man dann aber
beginnen, im Computer- oder Flugzeugbereich geschäftlich aufzutreten, so könnten
die Firmen sowohl auf Bundes- als auch Staatenebene ihre Markenrechte
durchsetzen.
Wenn also der Name der Muttergesellschaft auf Bundesebene nicht mehr zur
Verfügung steht, so sollte die Tochtergesellschaft diesen ebenfalls nicht
führen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Marken in den USA "auf den
Produkten" oder "in Verbindung mit den Dienstleistungen" benutzt werden müssen
um Markenrechtlich geschützt werden zu können. Diese Benutzungspflicht ist
wörtlich zu nehmen. Es reicht also nicht aus, eine Marke auf einem
Briefkopf oder einer Visitenkarte zu benutzen. Die Marke muss auf den
Produkten erscheinen, die im Handel vertrieben werden.
Es ist für das Vermarkten der europäischen Produkte von Bedeutung, dass die
Marken in den USA anmeldefähig sind. Dies ist so früh wie möglich zu prüfen.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass Aufwendungen für Marketing getätigt werden,
die später, z.B. auf die Abmahnung eines Wettbewerbers hin, wieder
zurückgenommen werden müssen. Die Folge ist dann ein teures Re-branding.
Im Verhältnis zu den Gesamtkosten des US-Engagements ist der Markenschutz von
den Anwalts- und Registrierungskosten her nicht teuer. Wenn europäische
Anmeldungen vorliegen, kann auf diese teilweise zurückgegriffen werden, obwohl
aber ein automatischer Schutz in den USA nicht besteht. Mit anderen Worten, es
ist eine gesonderte Registrierung nötig. Auch internationale
Registrierungen unter dem Madrider Abkommen oder dem Madrider Protokoll sind nur
dann in den USA relevant, wenn sie auch auf die USA erstreckt wurden und in den
USA eingetragen wurden.
Letztlich ist im Rahmen der strategischen Vorüberlegungen zu erwägen, ob ein
Patentschutz in den USA sowie die Anmeldung einer Domaine zum Vertriebsaufbau
von Vorteil wären.
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