
Versicherungsrecht:
Die Kanzlei berät im
versicherungsrechtlichen Bereich insoweit, als es sich um Produkthaftung
handelt. Hierzu geben wir nach Prüfung eine Einschätzung ab, wie es um das zu
versichernde Risiko bestellt ist. Dies hängt insbesondere vom Fallrecht der
jeweiligen Branche ab in der der Versicherungsnehmer sich geschäftlich
engagiert. Im einzelnen prüfen wir folgendes:
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Produkt-spezifisches Haftungspotential der jeweiligen Branche für die
Exportprodukte des Versicherungsnehmers
-
die
diesbezüglichen industrie-spezifischen Produktanforderungen in den USA
-
Entschiedene
Gerichtsfälle (Common Law Case Law Research) in der jeweiligen
Branche für diese Produkte
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Höhe und
Umfang möglicher Punitive Damages Awards der Gerichte betr. diese
Produkte [Anmerkung: dieser Punkt dient der allgemeinen Risikoanalyse,
Punitive Damages sind nicht versicherbar]
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Abweichungen
der Produkte des Versicherungsnehmers von den (meist freiwilligen)
technischen Empfehlungen der jeweiligen Branche, wie z.B. ISO 9000,
Zertifizierungen, Guidelines der Innungen, Sicherheitstests, etc.
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Inhalt und
Gestaltung von Warnhinweisen entsprechend den geltenden Industriestandards
in dem jeweiligen Produktbereich
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Bisherige
Produkthaftungsfälle außerhalb der USA (sofern vorhanden), einschließlich
Produktanpassungen, Rückruf und gerichtlicher Verfahren diesbezüglich
-
Allgemeine
Geschäftsbedingungen und Vertriebsverträge im Hinblick auf die auf
amerikanischer Seite übernommenen, sog. Monitoring Pflichten
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Installationshandbücher des Unternehmens im Hinblick auf verletzungsfreie
Anwendung des oft nicht geschulten amerikanischen Personals
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Unter
ähnlichen Aspekten außerdem die Webseite, Wartungshandbücher und
Produktbroschüren des Unternehmens
Ein Teil der o.g. Unterlagen sind vom
Versicherungsnehmer beizubringen, zu den weiteren Quellen haben wir
Kanzlei-internen Zugang.
Um die rechtlichen Ausgaben für den
Versicherungsnehmer kalkulierbar zu machen, berechnen wir für die gesamten
Arbeiten einen Festpreis.
Wenn sich bei der Bearbeitung
herausstellt, dass einige der o.g. Punkte fehlen oder im Sinne des
US-Produkthaftungsrechtes angepaßt werden müssten, so erhöhen sich damit
naturgemäß das Haftungsrisiko und die Versicherungsprämie. Der
Versicherungsnehmer hat dann die Option, die Anpassungen und Ergänzungen von
unseren Anwälten vornehmen zu lassen. Aufgrund des Umstandes, dass wir bei der
Risikoanalyse bereits fundierte Kenntnisse über das Unternehmen, seine Produkte
und deren rechtliches Umfeld erworben haben, ist dies erfahrungsgemäß erheblich
kostengünstiger als wenn man dies erst neu erarbeiten muß.
Da wir nach Abschluß der Risikoanalyse
den Umfang der notwendigen Arbeiten kennen, unterbreiten wir dafür ebenfalls ein
Festpreisangebot, und sagen ein verbindliches Datum für die Bearbeitung zu.
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