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Versicherungsrecht:

Die Kanzlei berät im versicherungsrechtlichen Bereich insoweit, als es sich um Produkthaftung handelt. Hierzu geben wir nach Prüfung eine Einschätzung ab, wie es um das zu versichernde Risiko bestellt ist. Dies hängt insbesondere vom Fallrecht der jeweiligen Branche ab in der der Versicherungsnehmer sich geschäftlich engagiert. Im einzelnen prüfen wir folgendes:

  • Produkt-spezifisches Haftungspotential der jeweiligen Branche für die Exportprodukte des Versicherungsnehmers

  • die diesbezüglichen industrie-spezifischen Produktanforderungen in den USA

  • Entschiedene Gerichtsfälle (Common Law Case Law Research) in der jeweiligen Branche für diese Produkte

  • Höhe und Umfang möglicher Punitive Damages Awards der Gerichte betr. diese Produkte [Anmerkung: dieser Punkt dient der allgemeinen Risikoanalyse, Punitive Damages sind nicht versicherbar]

  • Abweichungen der Produkte des Versicherungsnehmers von den (meist freiwilligen) technischen Empfehlungen der jeweiligen Branche, wie z.B. ISO 9000, Zertifizierungen, Guidelines der Innungen, Sicherheitstests, etc.

  • Inhalt und Gestaltung von Warnhinweisen entsprechend den geltenden Industriestandards in dem jeweiligen Produktbereich

  • Bisherige Produkthaftungsfälle außerhalb der USA (sofern vorhanden), einschließlich Produktanpassungen, Rückruf und gerichtlicher Verfahren diesbezüglich

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertriebsverträge im Hinblick auf die auf amerikanischer Seite übernommenen, sog. Monitoring Pflichten

  • Installationshandbücher des Unternehmens im Hinblick auf verletzungsfreie Anwendung des oft nicht geschulten amerikanischen Personals

  • Unter ähnlichen Aspekten außerdem die Webseite, Wartungshandbücher und Produktbroschüren des Unternehmens

Ein Teil der o.g. Unterlagen sind vom Versicherungsnehmer beizubringen, zu den weiteren Quellen haben wir Kanzlei-internen Zugang.

Um die rechtlichen Ausgaben für den Versicherungsnehmer kalkulierbar zu machen, berechnen wir für die gesamten Arbeiten einen Festpreis.

Wenn sich bei der Bearbeitung herausstellt, dass einige der o.g. Punkte fehlen oder im Sinne des US-Produkthaftungsrechtes angepaßt werden müssten, so erhöhen sich damit naturgemäß das Haftungsrisiko und die Versicherungsprämie. Der Versicherungsnehmer hat dann die Option, die Anpassungen und Ergänzungen von unseren Anwälten vornehmen zu lassen. Aufgrund des Umstandes, dass wir bei der Risikoanalyse bereits fundierte Kenntnisse über das Unternehmen, seine Produkte und deren rechtliches Umfeld erworben haben, ist dies erfahrungsgemäß erheblich kostengünstiger als wenn man dies erst neu erarbeiten muß.

 Da wir nach Abschluß der Risikoanalyse den Umfang der notwendigen Arbeiten kennen, unterbreiten wir dafür ebenfalls ein Festpreisangebot, und sagen ein verbindliches Datum für die Bearbeitung zu.

 

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Letzte Änderung: 07/02/06