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BAGG ROSKE &
ASSOCIATES LLP
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Vorüberlegungen zum U.S.-Markteintritt:
Für das europäische Unternehmen kommen
grundsätzlich folgende Alternativen in Betracht, nachdem die generelle
Entscheidung gefallen ist, sich auf dem amerikanischen Markt zu engagieren:
- Vertrieb über eine eigene, zu
gründende US-Tochterfirma. Die Kanzlei berät diesbezüglich bei der Wahl der
Rechtsform [sog. Eigenlösung]
- Outsourcing des Vertriebs an eine
Fachfirma unter Verwendung einer eigenen Tochterfirma, meist eine Inc oder
LLC [sog. Fremdlösung]
- Anbindung an einen amerikanischen
Partner [Joint Venture Struktur]
- Direktvertrieb aus Europa
Neben firmenspezifischen Überlegungen ist die Entscheidung über den besten Weg
stark branchenabhängig.
Die steuerliche Optimierung der jeweiligen Lösung orientiert sich u.a. an der
Wahl der Rechtsform.
Es ist aber eine allgemein anerkannte Tatsache, dass der Vertrieb über eine
eigene Tochtergesellschaft in steuerlicher, administrativer und
haftungsrechtlicher Hinsicht zahlreiche Vorteile bietet. außerdem zeigt es den
US-Kunden das nötige „Commitment” durch lokale Präsenz.
Aufgrund der geringen Formalien und Kosten einer solchen Niederlassungsgründung
ist dies grundsätzlich der von Bagg Roske empfohlene Weg [siehe im einzelnen: „Firmengründungen“].
Die Wahl zwischen Fremd- und Eigenlösung ist häufig auch eine Kostenfrage. Als
grobe Richtlinie kann gelten, dass die Eigenlösung ca. 5- bis 8 mal teurer ist
als die Fremdlösung. Letztere ist deshalb besonders für Mittelständische
Unternehmen interessant. Die Kanzlei vermittelt auf Anfrage hin Kontakte zu den
Vertriebsorganisationen der verschiedenen Branchen zum Aufbau eines
outgesouceten Vertriebsmodells.
In der Regel schließt sich der Aufbau des kanadischen und des südamerikanischen
Marktes an; von den aufgewendeten Anwaltskosten kann dabei ein Grossteil wieder
verwendet werden, weil die Strukturen der nötigen Verträge sich ähneln.
Viele Unternehmen sind besorgt über die Themenkreise Produkthaftung und
Haftungsdurchgriff auf die deutsche Mutter. Diese Punkte sind in der Tat ernst
zu nehmen, letztlich aber beherrschbar. Wir beraten das Unternehmen, welche
Schutzmassnahmen im einzelnen zu ergreifen sind.
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