Bagg, Roske & Associates, LLP - Wir vertreten den deutschen Mittelstand in den USA

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Vorüberlegungen zum U.S.-Markteintritt:

Für das europäische Unternehmen kommen grundsätzlich folgende Alternativen in Betracht, nachdem die generelle Entscheidung gefallen ist, sich auf dem amerikanischen Markt zu engagieren:

  • Vertrieb über eine eigene, zu gründende US-Tochterfirma. Die Kanzlei berät diesbezüglich bei der Wahl der Rechtsform [sog. Eigenlösung]
     
  • Outsourcing des Vertriebs an eine Fachfirma unter Verwendung einer eigenen Tochterfirma, meist eine Inc oder LLC [sog. Fremdlösung]
     
  • Anbindung an einen amerikanischen Partner [Joint Venture Struktur]
     
  • Direktvertrieb aus Europa

Neben firmenspezifischen Überlegungen ist die Entscheidung über den besten Weg stark branchenabhängig.

Die steuerliche Optimierung der jeweiligen Lösung orientiert sich u.a. an der Wahl der Rechtsform.

Es ist aber eine allgemein anerkannte Tatsache, dass der Vertrieb über eine eigene Tochtergesellschaft in steuerlicher, administrativer und haftungsrechtlicher Hinsicht zahlreiche Vorteile bietet. außerdem zeigt es den US-Kunden das nötige „Commitment” durch lokale Präsenz.

Aufgrund der geringen Formalien und Kosten einer solchen Niederlassungsgründung ist dies grundsätzlich der von Bagg Roske empfohlene Weg [siehe im einzelnen: „Firmengründungen“].

Die Wahl zwischen Fremd- und Eigenlösung ist häufig auch eine Kostenfrage. Als grobe Richtlinie kann gelten, dass die Eigenlösung ca. 5- bis 8 mal teurer ist als die Fremdlösung. Letztere ist deshalb besonders für Mittelständische Unternehmen interessant. Die Kanzlei vermittelt auf Anfrage hin Kontakte zu den Vertriebsorganisationen der verschiedenen Branchen zum Aufbau eines outgesouceten Vertriebsmodells.

In der Regel schließt sich der Aufbau des kanadischen und des südamerikanischen Marktes an; von den aufgewendeten Anwaltskosten kann dabei ein Grossteil wieder verwendet werden, weil die Strukturen der nötigen Verträge sich ähneln.

Viele Unternehmen sind besorgt über die Themenkreise Produkthaftung und Haftungsdurchgriff auf die deutsche Mutter. Diese Punkte sind in der Tat ernst zu nehmen, letztlich aber beherrschbar. Wir beraten das Unternehmen, welche Schutzmassnahmen im einzelnen zu ergreifen sind.

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Letzte Änderung: 07/02/06